Mitunter müssen Passagiere den Flugpreis bereits Monate im Voraus bezahlen. Doch das darf eine Fluggesellschaft nicht verlangen, urteilte jetzt ein Gericht.
Die Klausel «Die Zahlung ist bei Buchung fällig» ist nicht rechtens. Sie benachteilige den Käufer der Flugtickets unangemessen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 52 O 175/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. www.airliners.de
Die Klausel «Die Zahlung ist bei Buchung fällig» ist nicht rechtens. Sie benachteilige den Käufer der Flugtickets unangemessen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 52 O 175/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. www.airliners.de
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