EuGH-Urteil: Flugverspätung bemisst sich am Öffnen der Tür

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Erst wenn die Türen eines Flugzeugs geöffnet sind, ist der Flieger tatsächlich angekommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für Flugverspätungen - und einen Anspruch auf Entschädigung. www.airliners.de
 

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