Passagieren steht auch bei angekündigten Flugverspätungen Entschädigung zu

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Besonders eine Verzögerung in die Nacht hinein stelle eine Unannehmlichkeit für die Reisenden dar, urteilte das Amtsgericht Hannover. Die Information des Reiseveranstalters vor dem Transfer zum Airport reiche nicht aus. www.airliners.de
 

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