Nur geringe Bearbeitungskosten für Namenswechsel bei Pauschalreisen erlaubt: Jeder Urlauber kann bis zum Reisebeginn vom Veranstalter verlangen, dass eine andere Person an seiner Stelle die Reise antritt. Fallen Storno- und Neubuchungsgebühren etwa bei Airlines an, darf der Anbieter diese nicht weitergeben, entschied das Landgericht München. Touristik Aktuell
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