Obligatorische Trinkgelder auf Kreuzfahrten müssen im Preis enthalten sein: Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt und damit die Revision von MSC gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München abgewiesen. MSC hatte den Richterspruch nicht mehr abgewartet und aus dem 'Service Entgelt' ein Trinkgeldempfehlung in gleicher Höhe gemacht. FVW
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