Wer zu spät zum Check-in kommt, ist selbst schuld
Erscheint ein Fluggast erst nach Schließung des Counters, ist die Airline weder zum erneuten Öffnen des Schalters noch zur Übernahme entstehender Mehrkosten für den Reisenden verpflichtet. Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt selbst dann, wenn wegen eines Attentats die Zufahrt zum Flughafen gesperrt war. Biz Travel
Erscheint ein Fluggast erst nach Schließung des Counters, ist die Airline weder zum erneuten Öffnen des Schalters noch zur Übernahme entstehender Mehrkosten für den Reisenden verpflichtet. Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt selbst dann, wenn wegen eines Attentats die Zufahrt zum Flughafen gesperrt war. Biz Travel
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