Hotelumbuchung kurz vor Reiseantritt durch Veranstalter

katrin16

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Hallo,

wir haben im Januar 2017 eine Pauschalreise im Reisebüro beim Veranstalter ITS gebucht. Losgehen sollte es am 04.07.2017. Am 16.06.17 rief das Reisebüro an und teilte mit, dass ein Fax des Veranstalters eingegangen ist, in dem stand, dass es Buchungsprobleme gibt und die Hotelbuchung nicht aufrecht erhalten werden kann. Das Alternativangebot ist nicht gleichwertig und wurde von uns abgelehnt. Die Eckpunkte unserer Buchung waren: 4 Sterne Hotelanlage (große Anlage mit vielen Angeboten und gute Bewertung), Familienzimmer (nicht nur optische Trennung), all inkl., 4 Personen (2Erw., 2 Kinder - 10 u. 14 J.), 10 Tage 2372 Euro.

Nun zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Veranstalter keinen Aufpreis für ein gleichwertiges Hotel zahlen möchte. Angebote gibt es zwar, aber die liegen natürlich alle weit über dem gezahlten Reisepreis. Wir haben dem Reisebüro bereits signalisiert, dass wir was unsere Kriterien angeht nicht abweichen möchten, aber nicht unbedingt auf das Urlaubsgebiet festgelegt sind, d. h. gebucht haben wir Kreta, wären aber für GLEICHWERTIGE Angebote in Spanien-Balearen oder Kanaren offen.

Das Reisebüro ist im Umgang mit uns sehr sensibel und versucht zu helfen, aber wir haben das Gefühl, dass wir was unsere Rechte angeht nicht 100 %ig genaue Auskünfte erhalten. Unser Rechtsempfinden sagt uns, dass der Veranstalter uns ein unseren Angaben und gebuchten Urlaub entsprechend, gleichwertiges Angebot unterbreiten muss und bei höheren Kosten den Aufpreis zu zahlen hat. Gibt es hierbei Grenzen - d. h. unser Preis ist natürlich ein absolutes Schnäppchen gewesen, was es heute nur für mitunter mehr als das doppelte gibt?

Uns ist bewusst, dass der Veranstalter auch vom Vertrag zurücktreten kann und in dem Fall das Geld zurück zahlen muss, aber das heißt auch, dass wir ein Recht auf Schadenersatz haben. Soweit unsere Recherchen angehen, liegt dieser bei 50 % des Reisepreises was bedeutet, dass der Betrag bei 1.186 Euro liegt. Das ist aber nicht unser Anliegen, weil wir gern in 14 Tagen in den Urlaub fahren möchten und zwar in einen unseren Vorstellungen gebuchten Urlaub.

Was raten Sie uns? Gibt es Erfahrungen von Euch?

VG katrin16
 
Ich würde morgen umgehend einen Anwalt aufsuchen und ein Schreiben aufsetzen lassen mit dem Bestehen auf den Reiseanspruch und dem gebuchten Rahmenbedingungen.

Ich glaube kaum, dass der Reiseveranstalter aus der Nummer so günstig heraus kommt.
Die von dir recherchierten 50 % haben aus meiner Sicht mit dem Anspruch für vergangene Urlaubsfreude nichts zu tuen.

Genaues kann dir nur ein Anwalt sagen.
Keine Angst, ein Schreiben kostet nicht viel und bewirkt oft Wunder.

Ich hoffe ihr kommt noch zum verdienten und erholsamen Urlaub.


Nur nicht lange herum experimentieren.
Viel Zeit bleibt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört sich ja echt nicht so geil an..ich glaube da kann man auch rechtlich vorgehen - oder ?
Ich persönlich habe mir verschiedene Infos gesucht wo ich denn buchen sollte und bin dann dabei auch auf einige Veranstalter gestoßen.

Wir werden nach Tarifa reisen, da gibt es tolle Strände und vor allem sind Familien dort wunderbar aufgehoben :)

Das ist auf jeden Fall sehr viele Veranstalter welche gute Angebote bieten.
Aber mit sowas kann man immer rechnen, nan weiß nie was alles so passieren kann..
 

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