Reisepreisanzahlungen von 25 % und 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 % bzw. 40 und 90 % des Reisepreises sind unwirksam. Das Urteil weist Reisekonzern den Thomas Cook in die Schranken.
Quelle: Touristikpresse.net
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