Wie empfindlich ein Flugzeug sein kann, hat eine Biene bewiesen. Da sie die Technik gestört hat, gab es eine Verspätung. Für die muss die Airline nicht haften - solch ein Zwischenfall stellt eine Ausnahme dar. Kommt es an einem Flugzeug zu einem Defekt, weil eine Biene in die Technik eingedrungen ist, handelt es sich dabei um einen außergewöhnlichen Umstand, so ein Gerichtsentscheid.
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