gerichtshof

  1. N

    EuGH-Urteil: Flugverspätung bemisst sich am Öffnen der Tür

    Erst wenn die Türen eines Flugzeugs geöffnet sind, ist der Flieger tatsächlich angekommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für Flugverspätungen - und einen Anspruch auf Entschädigung. www.airliners.de
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