N News Neues Mitglied LV 0 08. Jan. 2015 #1 Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden. Ein Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus, hieß es in der Begründung. Geklagt hatte ein Mann, der wegen Rangeleien mit Stewardessen der Polizei übergeben worden war. www.ksta.de Das könnte dich auch interessieren: S Parken am Flughafen Frankfurt Ersteller Serdar Erstellt am 24. Juli 2023 L Rücktritt vom Flug Ersteller lila Erstellt am 27. März 2015 N Passagieren steht auch bei angekündigten... Ersteller News Erstellt am 22. Sep. 2014 7 Was nehmt ihr vom Hotel / Zimmer mit? Ersteller 7siegel Erstellt am 17. Aug. 2014 N Biene verursacht Flugzeug-Defekt - kein Geld für... Ersteller News Erstellt am 22. März 2014 T Vom Kopenhagener Flughafen in die Stadt? Ersteller Trulla Erstellt am 23. Nov. 2012
Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden. Ein Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus, hieß es in der Begründung. Geklagt hatte ein Mann, der wegen Rangeleien mit Stewardessen der Polizei übergeben worden war. www.ksta.de