habe uns ein Hotel in der Türkei gebucht. Wie sieht das ganze aus, wenn das neue Hotel nicht rechtzeitig eröffnet werden kann?
Ab welchen Zeitpunkt würde mich der Reiseveranstalter informieren zwecks einer Umbuchung bzw. kostenfreien Stornierung? Gibt es zu diesem Thema schon irgendwelche Rechtsprechungen.
Das müsste alles in den AGB des Hotels geregelt sein, ich hatte solch einen Fall auch mal und da durften wir entweder kostenfrei stornieren oder aber uns wurde eine vergleichbare (geringfügig schlechtere) Unterkunft als Ersatz angeboten zzgl. einer Kompensation in Geld.