Reederei darf Zutritt zu Kreuzfahrtschiffen ohne Reisepass verweigern: Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden. Weil der Reiseveranstalter vorab über die Notwendigkeit informiert hatte, lehnte das Gericht die Klage der Zurückgewiesenen auf Schadenersatz ab. www.mz-web.de
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